Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf verschiedenen Seiten dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass atv-frankonia.de keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns deren Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf der vorliegenden Website angebrachten Links.
Viele Webmaster sind der Meinung, dass man die Verantwortung für verlinkte Inhalte global durch einen sogenannten Disclaimer ablehnen kann. Oft wird dann eine Klausel auf die Homepage gestellt, die sich auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 bezieht.
Aber: Damals wurde ein Beklagter zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt, weil er einen Link auf eine Seite gesetzt hatte, der "ehrverletzende und beleidigende Tatsachenbehauptungen" enthält, und das trotz eines auf der Webseite vorhandenen Disclaimers.
Wichtig ist also, dass trotz eines auf der Homepage angebrachten Disclaimers die Verantwortung für verlinkte Inhalte nicht einfach grundsätzlich abgelehnt werden kann. Diese Distanzierung ist also in wirklich "schweren Fällen" rechtlich absolut unwirksam.
Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links"
1. Derjenige, der einen Link auf eine fremde Web-Site setzt, macht sich - sofern er sich nicht ausreichend distanziert - dessen Inhalt zu eigen.
2. Der Verweis auf die Verantwortlichkeit des Autors der fremden Web-Site ist nicht ausreichend als Distanzierung. Der Link stellt ungeachtet eines solchen Verweises eine eigene Verbreitung des Inhalts dar.
3. Enthält die Web-Site, auf die verwiesen wird, ehrverletzende oder beleidigende Tatsachenbehauptungen, so hat - unabhängig von der Haftung des jeweiligen Autors - derjenige, der den Link auf die fremde Web-Site gesetzt hat, nach § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 186 StGB, 824 BGB Schadensersatz zu leisten.
Originaltext auf http://www.online-recht.de/vores.html?Sonstiges